§57a Begutachtung "Pickerl"

Die "Pickerl"-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs.

Ablauf der Pickerl-Überprüfung

Sie vereinbaren mit uns einen Termin, wir kümmern uns um den Rest. Ihr Fahrzeug (alle Marken) wird lt. §57a des Kraftfahrgesetzes überprüft.

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug überprüft werden?

Bei Neuwagen das erste Mal nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach alle Jahre.

Das "neue Pickerl" darf frühestens 1 Monat vor bzw. 4 Monate nach Fälligkeit gemacht werden.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?

  • PKW, Kombi bis 3,5 t
  • LKW bis 3,5 t
  • Anhänger
  • Zugmaschinen
  • Wohnmobile

§57a Begutachtung "Pickerl" werden direkt bei uns in der Werkstatt durchgeführt.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00

Notfallservice

 

Unser Notfallservice ist 24 Stunden für Sie im Einsatz. 

24-h-Service

Wir sind Tag & Nacht für Sie erreichbar:

 

+43 (0)664 548 19 24

Webtipp: Hausmeisterservice Innsbruck

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